Teilnahmebedingungen
1. Vertragsgrundlagen und -abschluß
1.1. Mit der Anmeldung bieten Sie SOS Sport+Reisen GmbH (im weiteren SOS genannt), den Abschluß eines Reisevertrages verbindlich an.
1.2. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mitaufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende ausdrückliche und gesonderte Erklärung abgegeben hat.
1.3. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SOS zustande. Die Annahme bedarf keiner besonderen Form; im allgemeinen erfolgt sie durch eine schriftliche Buchungsbestätigung. Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot seitens SOS vor, an das SOS für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb der Bindungsfrist SOS die Annahme erklärt.
Hat der Kunde nicht spätestens 5 Tage vor Reiseantritt die Reisedokumente erhalten, so ist er verpflichtet, den Reiseveranstalter zu benachrichtigen. Für den Fall, daß er dieses unterläßt und die Reise aufgrund fehlender Dokumente nicht antritt, gilt dieses als kostenpflichtiger Rücktritt.
2. Bezahlung, Reiseunterlagen
2.1. Nach Vertragsabschluß muß innerhalb von 10 Tagen, (Eingang bei SOS) die mitgeteilte Anzahlung erfolgt sein. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Geht die Anzahlung nicht innerhalb der angegeben Frist ein, hat SOS das Recht, aber nicht die Pflicht, vom Reisevertrag zurückzutreten.
2.2. Die Restzahlung wird zum in der Ausschreibung angegebenen Zeitpunkt, spätestens jedoch bei Aushändigung oder Zugang der Reiseunterlagen fällig. Umbuchungs- und Rücktrittsgebühren sind sofort fällig.
2.3. Nach erfolgter Restzahlung erhalten Sie von SOS die Reiseunterlagen. Sie haben jedoch auch das Recht die Reiseunterlagen gegen Leistung Ihrer Restzahlung direkt bei Sport Reisen in Empfang zu nehmen.
3. Rücktritt durch den Kunden, Umbuchung, Reisendenwechsel
3.1. Im Falle eines Rücktritts wird SOS alle ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nutzen, um eine Neubelegung des freigewordenen Platzes zu erreichen. Im Falle einer Neubelegung berechnet SOS Ihnen für die durch den Reisendenwechsel entstandenen Mehrkosten pauschal DM 50.-.
3.2. Sollte bis Reisebeginn keine Neubelegung erfolgt sein, stellt SOS Ihnen folgende, am Tag des Zugangs der Rücktrittserklärung bemessenen pauschalierte Stornokosten in Rechnung, sofern in der Ausschreibung der jeweiligen Reise nicht eine abweichende Regelung beschrieben wird:
Bis 45 Tage vor Reisebeginn 10%, vom 44. bis 30. Tag vor Reisebeginn 30%, vom 29. bis 10. Tag vor Reisebeginn 60% des vereinbarten Reisepreises. Vom 9. Tag bis Reisebeginn 90% des vereinbarten Reisepreises. Die Nutzung der Möglichkeit der Selbstanreise verändert nicht den Status der betreffenden Reise.
4. Rücktritt und Kündigung durch SOS
SOS kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen :
a: Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von SOS nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist. In diesem Fall behält SOS den Anspruch auf den Reisepreis, muß sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Mehrkosten für die Rückbeförderung gehen zu Lasten des Reisenden.
b: Bis zu 2 Wochen vor Reisebeginn, wenn die Mindestteilnehmerzahl der Reise nicht erreicht wird. Diese beträgt normal 25 Teilnehmer, ansonsten gilt die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl. In jedem Fall ist SOS verpflichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. In diesem Fall erhalten sie den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück, weitere Ansprüche gegen SOS bestehen nicht. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, daß die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat SOS Sie davon zu unterrichten.
c: Bis zu 4 Wochen vor Reisebeginn, wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für SOS deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen so gering ist, daß die SOS im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würden.
Ein Rücktrittsrecht seitens SOS besteht jedoch nur, wenn SOS die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat (z.B. kein Kalkulationsfehler), wenn SOS die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn SOS dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhalten Sie den eingezahlten Reisepreis erstattet, sofern Sie vom Ersatzangebot von SOS keinen Gebrauch machen.
5. Haftung
5.1. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr
5.2. Die Haftung bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigungen wird von SOS nicht übernommen
5.3. Die vertragliche Haftung ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit SOS für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Liftpässe, Flüge namentlich genannter Veranstalter, für die entsprechende Beförderungsausweise ausgestellt werden). Hier gelten die Geschäftsbedingungen der Betreiber. Insbesondere übernimmt Allrounder bei technischem Defekt oder schlechtem Wetter keine Haftung für ausgefallene Liftpaßtage. 6. Gewährleistung, Mitwirkungspflicht
6.1. Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen alles Ihnen zumutbare im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell auftretende Schäden gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung oder - soweit eine solche nicht vorhanden ist - SOS zur Kenntnis zu geben. Die Reiseleitung ist beauftragt Abhilfe zu schaffen, sofern dies möglich ist. Unterlassen Sie es schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung oder auf Schadenersatz nicht ein.
7. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
7.1. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb von 1 Monat nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber SOS geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Sie Ansprüche nur geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden sind.
8. Sonstiges
8.1. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Die Berichtigung von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
8.2. Alle genannten Bedingungen werden mit der Buchung ausdrücklich als verbindlich anerkannt.